ABGs

Nach schriftlicher Anmeldung oder Anmeldung über das Formular auf unserer Homepage ist ein Platz für den auf der Anmeldung angegeben Kurs reserviert. In Folge der Anmeldung erfolgt sie Zustellung einer Rechnung an die angegebene E-Mailadresse. Mit Bezahlung dieser Rechnung kommt der Vertrag zu der angemeldeten Ausbildung mit dem FobiZ Oberschwaben, vertreten durch Heiner Winter und Jennifer Lutz zustande. Sollte die Rechnung nicht 6 Wochen vor Fortbildungsbeginn überwiesen werden, verfällt der reservierte Platz und es rücken mögliche Personen von der Warteliste nach.
Sollte der gebuchte Kurs oder die jeweilige gebuchte Kursreihe schon belegt sein, informieren wir Sie unverzüglich und setzen Sie auf die Warteliste. Sie rücken dann bei Absage oder begründeter und ausdrücklich akzeptierter Verhinderung eines Teilnehmers automatisch vor. Hierzu erhalten Sie von uns dann unverzüglich eine Nachricht. Andernfalls teilen wir Ihnen mögliche Folgetermine des Kurses mit.
Die Kursplatzvergabe obliegt dem FobiZ Oberschwaben und richtet sich u.a. nach dem Eingangsdatum der Anmeldung und dem Zahlungseingangsdatum der Kursgebühr.
Die Kursgebühr muss 6 Wochen vor Kursbeginn, bei kurzfristiger Anmeldung sofort auf das Konto des FobiZ Oberschwaben überwiesen werden.
Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung, nebst den weiteren Informationen zum Kursort, der Wegbeschreibung etc.
Bei Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn 10% des Gesamtpreises.
ab 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn 25% des Gesamtpreises.
ab 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50% des Gesamtpreises.
ab 1 Woche vor Lehrgangsbeginn 100% des Gesamtpreises.

Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich, es sei denn, es kann eine Ersatzperson benannt werden, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Bei Absage vor der 6-Wochenfrist vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben und in Rechnung gestellt.
Sollte durch Ausfall des Referenten/Dozenten, ungenügender Teilnehmerzahl oder sonstige Gründe eine Absage unsererseits erfolgen müssen, wird die bereits entrichtete Kursgebühr zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber des FobiZ Oberschwaben und seinen Verantwortlichen ist ausgeschlossen.
Das FobiZ Oberschwaben haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Ausführbarkeit der von den Referenten vermittelten Lehrinhalte. Unsere Schulungsunterlagen werden nach besten Wissen und Gewissen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Gesundheitsbranche erstellt. Dazu gehört auch die Erfahrung der Dozenten aus der Praxis. In den Seminaren vermittelte persönliche Meinungen spiegeln diese Erfahrungen wieder und entsprechen denen der Dozenten. Etwaige Fehler können jederzeit zur Qualitätsverbesserung an das FobiZ Oberschwaben gemeldet werden.
Die Kursunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung durch den zuständigen Dozenten verteilt. Das Zertifikat wird erst am Ende der Veranstaltung vergeben. Hierfür muss der Teilnehmer mind. 75% der Zeit anwesend gewesen sein und etwaige Prüfungen bestanden habe. Die Vergabe der Lizenzen obliegt dem jeweiligen Dozenten.
Sollte eine Prüfung nicht bestanden worden sein kann diese nachgeholt werden. Hierfür wird mit dem FobiZ Oberschwaben ein Nachprüfungstermin ausgemacht und es wird eine Nachprüfungsgebühr von 50,00 Euro erhoben.
Nachdruck, Verbreitung, Weitergabe oder Vervielfältigung auch einzelner Teile der Lehrgangsmaterialien sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des FobiZ Oberschwaben gestattet. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Das FobiZ Oberschwaben steht das alleinige und ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht an den Lehrgangsmaterialien zu.
Die Teilnahme an einer Kursveranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schadensfälle ist die Haftung des Veranstalters, deren Kooperationspartner und der einzelnen Instruktoren/Dozenten/Referenten etc. ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierzu unberührt bleiben. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer aber wirksam bleibt. Unwirksame Bestimmungen sollen von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den Interessen, v.a. auch der wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner angeglichen ist